Satzungsänderung
Zur Jahreshauptversammlung des Trachtenvereins „Vergißmeinnicht“ Schwabering am
7. März 2026
Der Vereinsausschuss hat am 4. August 2025 die Satzungsänderung ausgearbeitet und vorbereitet:
Diese würde dann lauten:
- § 7 Vorstand
- (1) Der Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden, sowie dem Kassenwart, dem Schriftführer und dem Jugendleiter.
- § 8 Vereinsausschuss
- (1) Der Vereinsausschuss besteht aus
- (a) dem 1. und 2. Vorsitzenden
- (b) dem Schriftführer und seinem Stellvertreter
- (c) dem 1. und 2. Kassenwart
- (d) dem Jugendleiter und den von der Mitgliederversammlung gewählten weiteren Jugendleitern in ihrer jeweiligen Anzahl
- e) dem Aktivenvertreter und den von der Mitgliederversammlung gewählten weiteren Aktivenvertretern in ihrer jeweiligen Anzahl
- (f) dem Musikwart
- (g) dem Fähnrich und seinen Stellvertretern
- (h) der Frauenvertreterin
- (i) dem Zeugwart und seinem Stellvertreter
- (j) dem Trachtenwart
- (7) Die Aktivenvertretern haben gemeinsam die Trachtentänze zu leiten und Anfänger im Tanzen und Platteln zu unterrichten
Diese Satzungsänderung wird dann in der Jahreshauptversammlung am 7. März 2026 vorgelesen und beschlossen. ¾ der Anwesenden müssen diese zustimmen.
Diese Änderung muß mindesten 2 Wochen vorher an der Anschlagtafel aushängen, im OVB und auf der Website erscheinen.
Bekanntgabe über Website ist hiermit erfolgt. 12.Januar 2026