Satzungsänderung bei Jahreshauptversammlung 2026

Satzungsänderung

Zur Jahreshauptversammlung des Trachtenvereins „Vergißmeinnicht“ Schwabering am

7. März 2026

 

Der Vereinsausschuss hat am 4. August 2025 die Satzungsänderung ausgearbeitet und vorbereitet:
Diese würde dann lauten:
  • § 7 Vorstand
  • (1) Der Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden, sowie dem Kassenwart, dem Schriftführer und dem Jugendleiter.
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  • § 8 Vereinsausschuss
  • (1) Der Vereinsausschuss besteht aus
  • (a) dem 1. und 2. Vorsitzenden
  • (b) dem Schriftführer und seinem Stellvertreter
  • (c) dem 1. und 2. Kassenwart
  • (d) dem Jugendleiter und den von der Mitgliederversammlung gewählten weiteren Jugendleitern in ihrer jeweiligen Anzahl
  • e) dem Aktivenvertreter und den von der Mitgliederversammlung gewählten weiteren Aktivenvertretern in ihrer jeweiligen Anzahl
  • (f) dem Musikwart
  • (g) dem Fähnrich und seinen Stellvertretern
  • (h) der Frauenvertreterin
  • (i) dem Zeugwart und seinem Stellvertreter
  • (j) dem Trachtenwart
  • (7) Die Aktivenvertretern haben gemeinsam die Trachtentänze zu leiten und Anfänger im Tanzen und Platteln zu unterrichten
Diese Satzungsänderung wird dann in der Jahreshauptversammlung am 7. März 2026 vorgelesen und beschlossen. ¾ der Anwesenden müssen diese zustimmen.
Diese Änderung muß mindesten 2 Wochen vorher an der Anschlagtafel aushängen, im OVB und auf der Website erscheinen.

Bekanntgabe über Website ist hiermit erfolgt. 12.Januar 2026